Das Heizen mit regenerativen Energien wird zur Pflicht
Warmwasser 02/09
Neubauten, die nach dem 31.12.2008 errichtet werden, müssen ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. So hat es der Bundestag im Juni 2008 in einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) beschlossen. Neben die Pflicht zum Energiesparen – etwa durch strenge Wärmedurchgangs-Grenzwerte für die Außenhülle neuer Gebäude – ist so auch die Pflicht getreten, einen Teil der Energie ohne Öl und Gas zu gewinnen. Weiter »
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