Das Heizen mit regenerativen Energien wird zur Pflicht
Neubauten, die nach dem 31.12.2008 errichtet werden, müssen ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. So hat es der Bundestag im Juni 2008 in einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) beschlossen. Neben die Pflicht zum Energiesparen – etwa durch strenge Wärmedurchgangs-Grenzwerte für die Außenhülle neuer Gebäude – ist so auch die Pflicht getreten, einen Teil der Energie ohne Öl und Gas zu gewinnen. Weiter »

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